Fragen und Antworten
Allgemeines
Wie erfolgt die Datenübertragung an die SQR-BW?
Vor erstmaliger Datenlieferung muss eine Registrierung der Standorte bei der SQR-BW erfolgen. Danach können jederzeit Daten an einen SFTP-Server, den die SQR-BW zur Verfügung stellt, übertragen werden. Eine genaue Anleitung zur Datenübertragung findet sich im Bereich Datenübertragung.
Wie werden neue Standorte registriert?
Im Bereich Datenübertragung finden sich Registrierungsformulare für Notarztstandorte und Rettungswachen, welche an die SQR-BW zu übermitteln sind. Nach Registrierung werden Projekt-ID (Standortkennung) und Anmeldedaten zur Datenübertragung per SFTP-Server mitgeteilt.
Was ist ein Datensatz?
Datensätze sind eine Zusammenfassung zusammengehöriger Datenfelder. Der minimale Notfalldatensatz (MIND3.1) definiert beispielsweise die Mindestmenge der zum Zweck der Qualitätssicherung für die Notfallrettung erforderlichen Felder. Er ist somit nur eine Teilmenge der Dokumentation. Auch für die Leitstellen gibt es eine einheitliche Datensatzspezifikation. In beiden Datensätzen kommen weder Namen noch Personalnummern oder dergleichen vor, sodass keine Rückschlüsse auf Patienten oder Einsatzkräfte gezogen werden können.
Was ist eine Spezifikation?
Die Verwaltung und Verarbeitung von großen Datenmengen ist effizienter, wenn die Daten in einer einheitlichen Struktur vorliegen. Die Spezifikation stellt eine exakte Beschreibung der Datensatzstruktur dar und dient Anwendern und Partnern zur Implementierung der Schnittstelle zur Datenübertragung.
Werden die Auswertungen der SQR-BW veröffentlicht?
Im Rahmen des jährlichen Qualitätsberichts der SQR-BW werden die Landesergebnisse der Qualitätsindikatoren sowie vergleichende Darstellungen der Rettungsdienstbereiche veröffentlicht. Ergebnisse einzelner Leitstellen oder Standorte sind nur den jeweils Verantwortlichen zugänglich.
Wann erscheint der Qualitätsbericht?
Der Qualitätsbericht erscheint einmal jährlich. Für die Veröffentlichung ist jeweils der Spätsommer des Folgejahres vorgesehen. Alle bisher erschienenen Qualitätsberichte stehen in der Infothek zum Download bereit.
Wozu gibt es einen Methodenbericht?
Mit dem Methodenbericht stellt die SQR-BW die Entstehung der Qualitätsindikatoren transparent dar.
Qualitätsziele und Qualitätsindikatoren
Was sind Qualitätsziele und Qualitätsindikatoren?
Der Begriff „übergeordnetes Qualitätsziel“ beschreibt einen erstrebenswerten Zustand in einem Bereich der Versorgung, der als gute Qualität angesehen werden kann. Ein übergeordnetes Qualitätsziel bedarf der weiteren Konkretisierung, indem spezifische Qualitätsziele abgeleitet werden. Spezifische Qualitätsziele beschreiben einen erstrebenswerten Zustand zu einem konkreten Aspekt der Versorgung. Das Ziel sollte in einem Satz „Gute Qualität ist, wenn…“ konkret formuliert werden können. Spezifische Qualitätsziele sind Bestandteile von Qualitätsindikatoren. Diese operationalisieren spezifische Qualitätsziele und ermöglichen somit deren quantitative Abbildung und eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse. Folgende Definition kann hierbei herangezogen werden: „Ein Indikator ist ein quantitatives Maß, welches zum Monitoring und zur Bewertung der Qualität wichtiger Leitungs-, Management-, klinischer und unterstützender Funktionen genutzt werden kann, die sich auf das Behandlungsergebnis beim Patienten auswirken. Ein Indikator ist kein direktes Maß der Qualität. Er ist mehr ein Werkzeug, das zur Leistungsbewertung benutzt werden kann, das Aufmerksamkeit auf potenzielle Problembereiche lenken kann, die einer intensiven Überprüfung innerhalb einer Organisation bedürfen könnten.“ Aus: Sens B, Fischer B, Bastek A et al.. Begriffe und Konzepte des Qualitätsmanagements - 3. Auflage. GMS Med Inform Biom Epidemiol. 2007;3(1):Doc05.
Wer legt die Qualitätsziele fest?
Die für Baden-Württemberg relevanten übergeordneten Qualitätsziele hat der Landesausschuss für den Rettungsdienst (LARD) in seiner Sitzung am 10. Juli 2012 beschlossen. Der LARD ist in Baden-Württemberg das maßgebliche Fach- und Lenkungsgremium auf Landesebene für den Rettungsdienst. Gemäß § 4 des Rettungsdienstgesetzes ist der LARD verantwortlich für die Festlegung „allgemeine[r] Grundsätze und Maßstäbe für eine fachgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche Durchführung des Rettungsdienstes […]“.
Warum gibt es nicht zu allen übergeordneten Qualitätszielen Qualitätsindikatoren?
In der bisherigen Arbeit lag der Fokus der SQR-BW auf den Qualitätszielen der Prozess- und Ergebnisqualität im Rettungsdienst. Darauf aufbauend soll in den Folgejahren mit der Entwicklung von Indikatoren für die Strukturqualität begonnen werden. Die Entwicklung von Indikatoren zur Qualität der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter im Rettungsdienst wird erfolgen, sobald auf Landesebene weitere Beschlüsse und Empfehlungen zu Befugnissen und Einsatzspektrum von Notfallsanitätern getroffen wurden.
Ist das Indikatorenset endgültig?
Das dargestellte Indikatorenset wurde von der SQR-BW unter Beteiligung von Fach- und Expertengruppen konzipiert. Da die tatsächliche Qualität und Aussagekraft der einzelnen Indikatoren jedoch erst anhand von Echtdatenauswertungen beurteilt werden kann, ist eine kontinuierliche Evaluation und Weiterentwicklung erforderlich. Hierbei kann es beispielsweise erforderlich sein, dass Berechnungen oder Wertebereiche einzelner Indikatoren angepasst werden müssen, es kann aber auch sein, dass aufgrund der Ergebnisse Indikatoren zusätzlich benötigt oder auch obsolet werden. Dementsprechend sind Änderungen am Indikatorenset nach dem Vorliegen von Auswertungen für das jeweilige Folgejahr gerade in der Anfangszeit überaus wahrscheinlich.
Was passiert mit Indikatoren, die nicht mehr im Indikatorenset enthalten sind?
Während des Prozesses der Indikatorenentwicklung wurden verschiedene Qualitätsindikatoren zwar gesichtet, aber schlussendlich nicht in das abgestimmte Indikatorenset übernommen. Teilweise wurden diese Indikatoren nicht endgültig verworfen, sondern vorläufig zurückgestellt. Diese zurückgestellten Indikatoren werden bei Vorliegen der erforderlichen Daten und/oder nach der Verfügbarkeit bestimmter technischer Voraussetzungen erneut geprüft und gegebenenfalls Testauswertungen zur Frage der Eignung durchgeführt. Qualitätsindikatoren, deren weitere Betrachtung nach Vorliegen von Echtdatenauswertungen nicht sinnvoll erscheint, sind fortan nicht mehr Bestandteil der Ergebnisdarstellung.
Was passiert, wenn Ergebnisse einzelner Indikatoren vorliegen?
Die am Rettungsdienst Beteiligten vor Ort erhalten im Rahmen ihrer Zuständigkeit regelmäßig Auswertungen in Form von standardisierten Berichten. Basierend hierauf können weitere Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung eingeleitet werden, bei denen die SQR-BW beratend und unterstützend tätig werden kann. Seit dem Jahr 2017 ist die SQR-BW für erste ausgewählte Indikatoren der notärztlichen Prozessqualität in den Gestuften Dialog eingetreten.
Berechnet die SQR-BW die Hilfsfrist?
Nein. Erst wenn alle Leitstellen ihre Daten mit den erforderlichen Inhalten und der vorgegebenen Struktur an die SQR-BW liefern, kann die Hilfsfrist zentral durch die SQR-BW berechnet werden. Bis dahin liegt deren Berechnung in der Verantwortung der Bereichsausschüsse und wird jährlich vom Innenministerium abgefragt und veröffentlicht.
Gestufter Dialog
Warum gibt es den Gestuften Dialog?
Der Gestufte Dialog ist ein anonymes Verfahren, in dem rechnerisch auffälligen Ergebnissen nachgegangen wird und unmittelbar mit der Datenerhebung und Dokumentation befasste Personen um die Einschätzung und Bewertung ihrer Indikatorergebnisse gebeten werden. Auf diese Weise können wichtige Erkenntnisse zur Ergebnisbewertung eruiert (z. B. nicht berücksichtigte Einflussfaktoren) und Qualitätsmängel letztendlich erst als solche erkannt werden. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Validität der Ergebnisse.
Wie gestaltet sich der zeitliche Ablauf des Gestuften Dialogs?
Mitte Februar endet die Datenentgegennahme für das Auswertungsjahr. Nach den Standardauswertungen im März/April erfolgt darauf basierend im Mai die Eröffnung des Gestuften Dialogs. Die Frist für schriftliche Stellungnahmen beträgt vier Wochen; ergänzende Stellungnahmen müssen innerhalb von zwei Wochen vorliegen. Kommt es zu Beratungsgesprächen, finden diese ab September statt, bevor der Gestufte Dialog im Dezember abgeschlossen wird. Die Ergebnisse werden im darauf folgenden Jahr im jährlich erscheinenden Qualitätsbericht der SQR-BW veröffentlicht.
Mit wem wird der Gestufte Dialog durchgeführt?
Bei Ergebnissen von Indikatoren mit notärztlicher Verantwortung ist der verantwortliche Arzt des Notarztstandortes primärer Ansprechpartner. Da in Baden-Württemberg die Krankenhausträger zur Notarztgestellung verpflichtet und für die organisatorische Abwicklung des Notarztdienstes verantwortlich sind (§ 10 Absatz 1 und 3 RDG Baden-Württemberg), wird bei Notarztstandorten, die einem Krankenhausträger angegliedert sind, auch die Krankenhausgeschäftsführung in den Gestuften Dialog einbezogen.
Bei Ergebnissen von Indikatoren mit rettungsdienstlicher Verantwortung sind die Rettungsdienstleiter primäre Ansprechpartner. Darüber hinaus werden auch die Landesverbände der jeweiligen Hilfsorganisationen in den Gestuften Dialog einbezogen.
Bei Ergebnissen von Indikatoren mit Verantwortung im Bereich der Leitstellen sind die Leitstellenleiter primäre Ansprechpartner. Darüber hinaus wird auch der jeweilige DRK-Landesverband als Träger der Leitstelle in den Gestuften Dialog einbezogen.
Was ist ein Referenzbereich?
Referenzbereiche dienen der Identifizierung rechnerisch auffälliger Ergebnisse, die im Rahmen des Gestuften Dialogs einer näheren Betrachtung und Ursachenanalyse unterzogen werden. Aus Gründen der Praktikabilität können diese von anzustrebenden Qualitätszielen deutlich abweichen. Die Referenzbereiche werden auf Empfehlung der SQR-BW von den Fachgruppen und in Einvernehmen mit dem Beirat der SQR-BW festgelegt und sind den jeweiligen Indikatorenblättern zu entnehmen.
Welche Auswirkungen hat ein Hinweis?
Ein Hinweis soll auf rechnerische Auffälligkeiten aufmerksam machen und dient als Hilfestellung, Defizite zu erkennen und zu beheben. Er zieht vorerst keine weiteren Konsequenzen nach sich und eine Antwort ist nicht erforderlich. Würde ein Standort im darauf folgenden Jahr jedoch aufgrund seiner Ergebnisse nochmals einen Hinweis bekommen, kann von der SQR-BW eine Stellungnahme angefordert werden, um den wiederholten Auffälligkeiten gemeinsam mit Fachexperten auf den Grund zu gehen.
Was ist bei der Stellungnahme zu beachten?
Eine Stellungnahme sollte unbedingt schriftlich erfolgen und muss innerhalb von vier Wochen nach Zustellung vorliegen. Die individuellen Gründe, die zu dem auffälligen Ergebnis geführt haben, sollten plausibel dargestellt und erörtert werden. Bei unvollständigem Inhalt oder unschlüssigen Argumentationen kann von der Fachgruppe eine ergänzende Stellungnahme angefordert werden. Die Ergänzung muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung vorliegen. Nicht fristgerechte und nicht abgegebene Stellungnahmen führen zur Entanonymisierung des Standortes/der Leitstelle gegenüber dem zuständigen Bereichsausschuss, dem Beirat der SQR-BW sowie dem Landesausschuss für den Rettungsdienst.
Was ist ein Beratungsgespräch?
Ein Beratungsgespräch dient dem kollegialen Austausch unter Fachleuten, in dem die rechnerisch auffälligen Ergebnisse auf Grundlage der abgegebenen Stellungnahme besprochen werden. Es wird initiiert, wenn die Stellungnahme (+ ggf. Ergänzung) nach Einschätzung der Fachexperten einen relevanten Qualitätsmangel nicht schlüssig erklärt und/oder ein weiterer schriftlicher Dialog nicht zielführend erscheint.
Ist die Mitwirkung am Gestuften Dialog verpflichtend?
Laut § 2 Absatz 3 des Rettungsdienstgesetzes Baden-Württemberg sind alle Beteiligten am Rettungsdienst zur Mitwirkung bei der Qualitätssicherung verpflichtet. Konzept und Modalitäten des Gestuften Dialogs als Instrument der Qualitätssicherung wurden vom Landesausschuss Rettungsdienst beschlossen. Die fehlende Mitwirkung am Gestuften Dialog zieht eine Benennung des Standortes gegenüber dem zuständigen Bereichsausschuss, dem Beirat der SQR-BW sowie dem Landesausschuss für den Rettungsdienst nach sich.
Wann ist der Gestufte Dialog abgeschlossen?
Erhalten die betroffenen Standorte/Leitstellen nur einen Hinweis, so ist der Gestufte Dialog bereits abgeschlossen. Die Bewertung der Stellungnahmen erfolgt in anonymisierter Form in Fachgruppen. Diese entscheiden über den Abschluss des Gestuften Dialogs und ob eine schriftliche Zielformulierung oder ein Beratungsgespräch erforderlich ist.