Barrierefreiheit
Hinweis
Hinweis
Die Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW) ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.sqrbw.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
- Teilweise Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden
- Präsentationen externer Personen, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
- Videos teilweise ohne Untertitel
- Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können
- Fehlende Bereitstellung von Informationen in Deutscher Gebärdensprache
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.
b) Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.09.2020 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.09.2020 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
Unternehmenskommunikation
Ahornweg 2
77933 Lahr/Schwarzwald
Oder rufen Sie uns an unter 07821 938-1118.
5. Schlichtungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Medizinischen Dienst Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter dem Punkt "Haben Sie weitere Probleme entdeckt?" dieser Erklärung.
Falls der Medizinische Dienst Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefrieheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle können Sie wie folgt erreichen:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.