Beirat
Beirat
Zur laufenden Beratung und Unterstützung der SQR-BW wurde ein Beirat gebildet, dessen Mitglieder vom Landesausschuss für den Rettungsdienst auf Vorschlag der Kosten- und Leistungsträger berufen werden.
Der Beirat besteht aus zwölf ständigen, stimmberechtigten Mitgliedern, davon jeweils fünf Vertreter der Leistungs- und Kostenträger, einem notärztlichen Vertreter, der von der Landesärztekammer BW gestellt wird und einem Vertreter des für den Rettungsdienst zuständigen Innenministeriums.
Den Vorsitz des Beirats führen ein Vertreter der Kostenträger und ein Vertreter der Leistungsträger im jährlichen Wechsel. Sitz der Geschäftsstelle des Beirates ist die SQR-BW. Sie übernimmt die organisatorischen Aufgaben für den Beirat.
Der Leiter der SQR-BW informiert den Landesausschuss für den Rettungsdienst regelmäßig über die Tätigkeit der SQR-BW und des Beirats.
Kurzberichte Beiratssitzung
Der Beirat der SQR-BW tagt etwa drei bis vier Mal im Jahr. Seit der Sitzung vom 02.06.2016 werden wesentliche Inhalte aufbereitet und in einem Kurzbericht zur Verfügung gestellt.