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Datenerhebung und Dokumentation

Die SQR-BW empfängt die Daten aller durchgeführten Notfalleinsätze von Leitstellen, Notarztstandorten und Rettungswachen. Zur Schaffung einer validen Datengrundlage werden Format und Struktur der zu liefernden Daten für jede Quelle in Form von Datensatzspezifikationen definiert. Im Rahmen der Dokumentation von Notfalleinsätzen gibt es eine Reihe weiterer relevanter Informationen, die jedoch nicht Teil des Datensatzes und damit auch nicht Inhalt des Exports an die SQR-BW sind.

Die Form der Datenerhebung und Dokumentation sowie Inhalte und Gestaltung von Einsatzprotokollen/Dokumentationsoberflächen werden NICHT von der SQR-BW vorgegeben!

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V. (DIVI) veröffentlicht neben dem Datensatz auch ein DIVI-Notfallprotokoll (aktuelle Version 6.1), mit dem ein Dokumentationsstandard empfohlen wird. Wichtig ist daher die Abgrenzung der Datensatzspezifikationen von der Datenerhebung und Dokumentation vor Ort. Die notärztliche Dokumentation erfordert beispielsweise wichtige Informationen über den Einsatzablauf oder die Patientenversorgung, die jedoch für die externe Qualitätssicherung der SQR-BW nicht von Relevanz sind (z. B. Anamnese/Unfallhergang, Dosierungen etc.) oder aus anderen Datenquellen generiert werden (z. B. Einsatzzeiten). Ebenso müssen auch nicht alle Datenfelder zwangsweise vor Ort dokumentiert werden, sondern können teilweise beim Export des Datensatzes erzeugt werden. Auf diese Weise wird beispielsweise für die Dokumentation verwendeten, individuellen Bezeichnungen und Inhalten (von beispielsweise Medikamentenlisten, Diagnosekatalogen, Transportzielen etc.) beim Datenexport ein eindeutiger Schlüssel zugewiesen. Die Verwendung dieser Codes für die Einsatzdokumentation ist jedoch in keiner Weise vorgegeben und erscheint auch nicht unbedingt sinnvoll. Auch der Einsatzstichwortkatalog für die Leitstellen funktioniert nach diesem Prinzip: er bringt alle von den Leitstellen in Baden-Württemberg empfangenen Einsatzstichworte auf „einen gemeinsamen Nenner“, d. h. die individuell lokal verwendeten und teilweise deutlich umfangreicheren/detaillierteren Kataloge müssen für die Weiterverarbeitung durch die SQR-BW auf diesen „gemeinsamen Nenner“ herunter gebrochen werden können. Die lokalen Anforderungen an die Einsatzstichwortauswahl bleiben davon weitgehend unbeeinflusst.

Bereits zum 01.01.2014 wurden von Leitstellen und Notarztstandorten in Baden-Württemberg für die Datenübertragung an die SQR-BW einheitliche Formate eingeführt. In einem nächsten Schritt sollen nun auch Notfalleinsätze durch Rettungsassistenten/Notfallsanitäter dem landesweit einheitlichen Standard folgen. Um hierfür einen gemeinsamen Datensatz nutzen zu können, wurde der seit 2014 gültige MIND3BW weiterentwickelt. Die Erfahrungen der SQR-BW im Rahmen der notärztlichen Dokumentation flossen hierbei ebenso ein, wie die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt zur Rettungsdienstdokumentation in Baden-Württemberg und den Anforderungen der DIVI. Dieser Datensatz wurde vom Präsidium der DIVI verabschiedet und im November 2015 als neueste Version des MIND3-Datensatzes veröffentlicht (MIND3.1). Der grundlegende Aufbau wurde weitgehend beibehalten, jedoch um diverse Plausibilitätsregeln und Abhängigkeitsprüfungen erweitert. Der Datensatz MIND3.1 galt seit 01.01.2017 in Baden-Württemberg als (Minimal-) Standard für die rettungsdienstliche und notärztliche Dokumentation. Es folgte die Weiterentwicklung bzw. Optimierung des Datensatzes und der dazugehörigen Regeln zur Version 4.0, die seit dem 01.01.2022 gültig ist. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Infothek.

Mit dem RTW durchgeführte Krankentransporte werden seit der Umstellung auf die Version MIND4.0 durch entsprechende Angabe im Feld "Einsatzart" dokumentiert. Dies geschieht, um auch diese Protokolle bei der Vollzähligkeit der Datenlieferungen berücksichtigen zu können. Der dafür eingeschränkte Dokumentationsumfang enthält vor allem Informationen, die für die Ermittlung der Vollzähligkeit erforderlich sind. Die Entscheidung, ob für die Einsatzdokumentation des RTW ein Notfallprotokoll oder ein Krankentransportprotokoll zu verwenden ist, sollte anhand der Einsatzindikation festgelegt werden. Die Art des abgerechneten Transports ist hierfür irrelevant.

Die Leitstellen werden seit Einführung der Datensatzspezifikation (s. Infothek)  in die Lage versetzt, die bestehenden Daten einerseits nach den Vorgaben hinsichtlich Format und Struktur, andererseits jedoch auch mit den erforderlichen Inhalten für die Berechnung der Qualitätsindikatoren an die SQR-BW zu exportieren. Es ist derzeit davon auszugehen, dass voraussichtlich mit dem Datenjahr 2023 alle Leitstellen in der Lage sind, die Spezifikation vollumfänglich zu bedienen.

Über die Leitstellenauftragsnummer werden die Daten der verschiedenen Quellen miteinander verknüpft. Auf diese Weise ist es möglich, diese bei der Auswertung gemeinsam zu betrachten. Für die Berechnung der Prähospitalzeit für ausgewählte Diagnosegruppen müssen beispielsweise alle drei Datenquellen zusammengeführt werden, um daraus Zeitstempel, Diagnosen und das transportierende Rettungsmittel abzuleiten.

Damit die Verknüpfung zwischen den Datenquellen ordnungsgemäß hergestellt werden kann, muss die SQR-BW auch in den Fällen, in denen Notärzte nicht mit eigener Hardware zur elektronischen Einsatzdokumentation ausgestattet sind (z. B. situative Kompaktsysteme/notarztbegleitete Verlegungen ohne NEF/Hintergrund-Notärzte), den vom Notarzt dokumentierten Datensatz als solchen erkennen und von dem (ggf. gelieferten) des RTW unterscheiden können. Voraussetzung hierfür ist eine notärztliche Dokumentation mit korrekten Stammdaten. Diese Stammdaten sind insbesondere der Protokolltyp "NA", die Projekt-ID des Herkunft-Standortes des Notarztes (beginnend mit einer "1") sowie einer notärztlichen Auftragsnummer. Dies gilt auch und im Besonderen, wenn der Notarzt über das elektronische Dokumentationssystem des RTW dokumentiert.

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